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Ihre Informationen

Um für Sie den passenden Tarif zu finden sind folgende Informationen immer sehr hilfreich: Name und Anschrift, Zählernummer(n), alte Vertragsnummern.


Häufige gestellte Fragen

  • Was versteht man unter Grundversorgung?

    Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.

        Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

    Alle Haushaltskund*innen haben Anspruch auf diese Grundversorgung.


    Gesetzliche Grundlage: § 36 EnWG, Strom GVV, GasGVV

  • Wer beliefert mich mit Energie wenn ich beim Einzug noch keinen Anbieter habe?

    Durch den Verbrauch von Energie, beispielsweise durch Betätigung des Lichtschalters (sogenanntes ""konkludentes Verhalten""), kommt automatisch ein Energieliefervertrag mit dem Grundversorger zustande.


    Sie möchten im Grundversorgungsvertrag bleiben?


    Dann müssen Sie dem Grundversorger beim Einzug schriftlich mitteilen, dass Sie von ihm Energie erhalten. Der Grundversorger bestätigt Ihnen den Abschluss des Vertrags schriftlich.


    Sie möchten den Liefervertrag wechseln?


    Wenn Sie nach dem Einzug nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Suchen Sie sich am besten vorher einen neuen Lieferanten.


    Sie können aber in der Regel auch schon vor dem Einzug einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abschließen.



  • Darf mich ein Lieferant ablehnen?

    Der Grundversorger darf Sie nur dann ablehnen wenn es aus wirtschaflichen Gründen nicht zumutbar ist. Info unter 02241-24090123

  • Wer weiß, wer Grundversorger in meinem Wohnort ist?

    Der örtliche Netzbetreiber oder hier unter 02241-2409019


    Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskund*innen beliefert und damit der Grundversorger ist.


    Den Namen des Grundversorgers muss der Netzbetreiber der zuständigen Behörde, i.d.R. dem jeweiligen Wirtschaftsministerium des Bundeslandes, mitteilen und im Internet veröffentlichen.


  • Was sind allgemeine Bedingungen und allgemeine Preise?

    Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung sind die Basis, auf der der Grundversorger Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas beliefert. 


    Sie sind in der StromGVV bzw. der GasGVV geregelt.


    Diese Bedingungen sind Teil des Grundversorgungsvertrages und enthalten Bestimmungen über:


    Art und Umfang der Versorgung

    Aufgaben und Rechte des Grundversorgers und der Kund*innen

    Abrechnung der Energielieferung

    Beendigung des Grundversorgungsvertrages


    Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger in eng begrenztem Umfang "ergänzende Bedingungen" festlegen.


    Die allgemeinen Preise sind die Preise, zu denen Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas grundversorgt werden.


    Der allgemeine Preis für die Grundversorgung setzt sich in der Regel aus einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis und einem festen Grundpreis zusammen.


     Veröffentlichung der allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preise


    Der Grundversorger muss die allgemeinen Bedingungen, seine ergänzenden Bedingungen und die allgemeinen Preise öffentlich bekannt geben (normalerweise in der örtlichen Tageszeitung und/oder einem gemeindlichen Amtsblatt) und auf seiner Internetseite veröffentlichen.


Schreiben Sie uns, wir teilen Ihnen umgehend Ihren Grundversorger mit. Oder Sie rufen uns an.

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