Allgemeine Information?
In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt.
Gebiet der Grundversorgung?
Die räumliche Abgrenzung des Netzgebietes der allgemeinen Versorgung ist das Gemeindegebiet, für welches der Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung mit der jeweiligen Gemeinde einen Konzessionsvertrag abgeschlossen hat.
Gemeinden sind zuständig
Bei Netzbetreibern, die mehrere Gemeinden versorgen, wird jedes Gemeindegebiet separat betrachtet. In Gemeinden mit Stadtwerken wird häufig das örtliche Stadtwerk der Grundversorger sein, ansonsten oft der jeweilige Flächennetzbetreiber.
Häufige gestellte Fragen
Schreiben Sie uns, wir teilen Ihnen umgehend Ihren Grundversorger mit. Oder Sie rufen uns an.